Wasserbälle, Luftmatratzen oder die aufblasbare Palmeninsel - im Pool gibt es für Kinder eine Menge tolle Dinge für fröhliches Badevergnügen. Um kleine Nichtschwimmer vor dem Untergehen zu bewahren, sind diese bunten Spaßbringer jedoch ungeeignet. Daher kommt für den planschenden Nachwuchs oft noch eine Schwimmhilfe oder ein Schwimmsitz zum Einsatz. Doch auch diese Hilfsmittel sind nicht ohne Risiko für Babys und Kleinkinder.
Wasser hat auf Kinder eine überaus große Anziehungskraft. Kein Wunder also, dass Eltern im heimischen Garten für sich und ihren Nachwuchs oft und gern einen Pool bauen oder zur Sommerzeit ein Planschbecken aufstellen. Vielfach werden für Babys und Kleinkinder dabei zum Baden Schwimmhilfen eingesetzt, um die Gefahr des Ertrinkens zu reduzieren.
Allerdings ist das Anlegen von Schwimmflügeln oder die Benutzung eines Schwimmsitzes noch lange kein Garant für sicheren Badespaß. Die Zeitschrift Stiftung Warentest berichtete erst vor wenigen Jahren über die Schwimmhilfen (siehe Heft test 07/2011) und kam bei vielen Produkten zu dem Urteil "Sicherheit mangelhaft".
Um jegliche Gefährdung mit Schwimmsitz oder Schwimmhilfe auszuschließen, muss unbedingt auf eine hohe Qualität der eingesetzten Produkte geachtet werden. Richten Sie daher beim Kauf von Schwimmsitz oder Schwimmhilfe Ihren Blick stets auf die vorhandenen Sicherheitskennzeichen.
Bei den Sicherheitskennzeichen sollte neben dem Vorhandensein des GS-Siegels auch angegeben sein, welches CE-Prüfinstitut das Produkt getestet hat. Sowohl Brust-, als auch Oberarm- und Rückenschwimmhilfen benötigen immer eine Zulassung von unabhängigen Prüfstellen. Diese ist durch das CE-Zeichen erkennbar. Schwimmhilfen müssen zudem mit der EU-Kennzeichnung EN 13138 versehen sein - nur dann können Sie sicher sein, dass es sich um echte Schutzausrüstung und nicht um reines Wasserspielzeug ohne Sicherheitsfaktor handelt. Lesen Sie - um eine Gefährdung bei der Schimmhilfe auszuschließen - immer auch die auf dem Produkt befindlichen Warnhinweise sehr aufmerksam.
Da es sich bei Schwimmhilfen und Schwimmsitzen um wichtige Produkte zum Schutz von Kindern vor dem Ertrinken handelt, hat die Stiftung Warentest vor einiger Zeit zahlreiche Modelle eingehenden Tests unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass nicht alle angebotenen Produkte wirklich sicher sind. So wurde beispielsweise festgestellt, dass bei einigen Modellen nach dem Ausfall einer Luftkammer eine ausreichende Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet war. Hier besteht die Gefahr, dass Kinder trotz korrekt angelegter Schwimmhilfe untergehen und ertrinken können. Bei zwei Schwimmsitzen wurde zudem bemängelt, dass zu große Kinder unter Umständen im Sitz kentern und dann mit den Beinen nach oben steckenbleiben könnten. Und bei einer getesteten Schwimmhilfe rissen die Ventilstöpsel sehr leicht ab, was dazu führen kann, dass kleinere Kinder diese in den Mund stecken und verschlucken.
Als Eltern sollten Sie - insbesondere in einem größeren Pool - auch dann noch auf die Benutzung von Schwimmhilfen bestehen, wenn die Kinder gerade das "Seepferdchen" gemacht haben und sich schon wie die Großen fühlen. Zwar mögen die kleinen Abenteurer sich schon recht gut über Wasser halten können, doch wirklich schwimmen kann ein Kind erst dann, wenn es das Jugendschwimmabzeichen in Bronze in Händen hält. Das Risiko sinkt dann vor allem dadurch, dass auch Tauchen gefahrlos beherrscht wird.
Doch ganz gleich, ob Schwimmsitz oder Schwimmhilfe - der wichtigste Rat, um eine Gefährdung weitestgehend auszuschließen, ist eine lückenlose Beaufsichtigung des Nachwuchses. Behalten Sie Ihre Kinder daher immer im Blick. So bleibt der sommerliche Badespaß ohne schlimme Folgen.